Freitag, Januar 06, 2006

Leibgeding

"Für den Begriff des Leibgedinges gibt es keine Legaldefinition. Wo das Gesetz ihn gebraucht (zB. [...]), setzt es seinen Inhalt als bekannt voraus."
BayObLG (R.I.P.), Beschl. v. 25.3.1975, RPfleger 1975, S. 314 r. Sp.

Großartig. Sowas rettet einem die Woche.

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Ok, ich oute mich: Was ist ein "Leibgeding"?

Alexander Hartmann hat gesagt…

Kennt man eher in landwirtschaftlich geprägten Regionen :-)