Freitag, Januar 20, 2006

Straßenverkehrsrecht: Das aktuelle Problem

Die Polizei, welche zu Fuß auf Streife war, hat mich angehalten als ich einen großen Jeep aus der Fußgängerzone fahren wollte. Es war keine normale Kontrolle. Ich musste mich richtig beschimpfen lassen. Die Polizei drohte mir mit Anzeige wegen groben Unfugs. (Diesen Paragrafen gibt es aber nicht mehr. Mein ehemaliger Anwalt ist vorbestraft wegen groben Unfugs, weil er auf der LKW-Pritsche mitgefahren ist vor 45 Jahren)

Ich habe der Polizei erklärt, dass ich den Jeep nur aus der Fußgängerzone rausfahre, weil er da parkte. Aber ich selbst hatte ihn nicht dort geparkt. Es haben mehrere Leute in der Firma einen Schlüssel.

Vielleicht muss ich noch anmerken, dass der Jeep in der U-Bahn Ebene geparkt war und ich die ganzen Treppen rauffahren musste. Gilt die U-Bahn Passage auch als "normale" Fußgängerzone?
Eine typische Anfrage eines typischen Mandanten. Die Antwort ist natürlich vollkommen daneben, aber was will man für 20 Euro anderes erwarten. Wenigstens enthält sie die Subsumtion des Tages:
Eine U-Bahntreppe kann nicht als Fußgängerzone angesehen werden, da es sich um eine Straße handelt. Dies liegt bei einer Treppe nicht vor.
Großer Ballsport, ganz großer Ballsport!

(Abermals muss ich dem Surfgenie "Cliffhanger" für den Hinweis auf diese Anfrage danken!)

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