Donnerstag, Februar 09, 2006

Bohlen darf Polizisten duzen

Das Hamburger Landgericht hat eine Lex Bohlen geschaffen: Weil der Barde aus Tötensen jeden duzt, darf er auch bei Polizisten bei dieser Anrede bleiben. Unter zivilisierten Mitgliedern der Rechtsgemeinschaft galt das bisher als Beleidigung.

Unter Berücksichtigung des Umstands, dass „das Duzen zu seinen normalen Umgangsformen“ gehöre und er „augenscheinlich ein gleiches Verhalten bei öffentlichen Auftritten an den Tag“ lege, könne das Duzen eines Polizeibeamten im Fall Bohlen nur als „Unhöflichkeit ohne ehrverletzenden Inhalt zu werten“ sein, berichtet das Fachmagazin Hamburger Morgenpost aus der Urteilsbegründung.

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...jurabilis! meint: Gerade wenn ein Dieter Bohlen jemanden duzt, hat das ehrverletzenden Charakter.

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