Mittwoch, November 05, 2003

Medizinerausbildung: AiP-Ausbildung fällt weg

Analog zum Wegfall der AiPler in der Medizinerausbildung müsste man eigentlich konsequenterweise auch das Rechtsreferendariat ersatzlos streichen. Fertige, also in der jeweiligen Position unmittelbar einsetzbare Juristen bringt das Referendariat ohnehin nicht hervor und die prozessualen Kenntnisse könnten die jungen Juristen sicher auch eigenverantwortlich erwerben ...

Debatte über Studiengebühren für das Erststudium



Die Kampagne "Gute Bildung braucht Zeit!" trägt die bekannten Argumente gegen Studiengebühren vor - leider können längst nicht alle "Argumente" überzeugen (was zunehmend auch den Entscheidungsträgern in der Politik klar wird). Insbesondere hätte man sich eine weniger ideologiegetränkte Auseinandersetzung mit dem Argument gewünscht, dass die Gebührenfreiheit des Studiums eine rechtfertigungsbedürftige Bevorzugung der akademischen Bildung darstellt.

Zitat:

"In letzter Konsequenz würde die schrittweise Privatisierung von zuvor öffentlich finanzierten Bildungskosten auch noch das Minimum an realisierter Bildungsgerechtigkeit beseitigen. Die im gegenwärtigen Steuersystem angelegte Umverteilung von unten nach oben würde auf diese Weise lediglich fortgesetzt und weiter verschärft."
Und dass es angeblich keine sozialverträglichen Gebührenmodelle gebe, wird zwar vehement behauptet, aber umso weniger begründet.

Interessant ist, dass die studentischen Funktionärsebenen (ASten u.ä., vgl. zum Thema auch dieses Weblog) in ihrer Ablehnung der vermeintlich ungerechten Studiengebühren eine geschlossene Front bilden, während sich die Mehrheit der Studierenden (deren Wohl die ASten im Auge haben?) längst über Notwendigkeit und Gerechtigkeit der Studiengebühren klar geworden zu sein scheint - Umfragen bestätigen das ja regelmäßig.

Die Beliebtheit des Anwaltsstandes ...

... dürfte durch solche Aktionen nicht nachhaltig gesteigert werden, wie bereits das Weblog "sapere aude!" ganz treffend bemerkte.

Lexikon der Markennamen

Das Lexikon der Markennamen klärt die Konsumentengemeinde auf:
Ob Cornflakes oder Autos, unser tägliches (erg. Leben, Anm. AH) wird von immer mehr Markenartikeln und damit von Markennamen geprägt. Die Marke kennzeichnet ein Produkt und gibt ihm einen unverwechselbaren Charakter. Marken sind lebendig gewordene Namen und Geschichten, die positive Assoziationen mit dem Produkt wecken sollen. Wir sprechen von „unserem neuen Audi“, „unserem alten Hoover“ oder „unserer tollen Levi's“ ohne das wir jeweils erklären müssen, daß wir ein Auto, einen Staubsauger oder ein paar Jeans damit gemeint haben. Marken entstehen und bestehen aus Namen, die wie selbstverständlich erinnert und verwendet werden.

Das Lexikon der Markennamen erzählt die spannenden Geschichten hinter den Namen und Marken, die wir täglich kaufen und nutzen.
Na dann: fröhliches Brand-Shopping ...

Google-"Vermüllung"

Auch der Spiegel berichtet in seiner aktuellen Ausgabe über die Probleme mit zunehmender "Vermüllung" der Suchergebnisse bei Google. Man sollte allerdings wissen, dass nicht jedes Suchergebnis, das man selbst für irrelevant hält, einen Beweis für "Vermüllung" darstellt. Die "Nützlichkeit" der Ergebnisse ist eben zum großen Teil eine sehr subjektive Kategorie.

Dienstag, November 04, 2003

EC- und Kreditkarteneinsatz im Anwaltsbüro

Rainer Langenhan berichtet von einem Artikel im jumag/advonet zum EC- und Kreditkarteneinsatz im Anwaltsbüro. Der Bundesgerichtshof entschied in seinem Urteil vom 16.04.2002 (AZ: XI ZR 375/00), dass die Kreditkartenzahlung als ein abstraktes Schuldversprechen zu bewerten ist. Damit gab der BGH ausdrücklich seine frühere Auffassung (Forderungskauf) aus dem Urteil vom 2.5.1990 (BGH, WM 1990, 1059) auf. Freiberufler, namentlich Anwälte und Steuerberater, können nun (endlich) Kartenzahlungen ihrer Mandanten akzeptieren.

BGH: Kein Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Kopplungsangebote für Strom und Telefonanschluß

Auszug aus der Pressemitteilung des BGH Nr. 130/03 vom 4.11.2003:
"Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Frage zu entscheiden, ob Stadtwerke kartellrechtswidrig handeln, wenn sie in Kooperation mit einem Telekommunikationsunternehmen den Bezug von elektrischem Strom und Telefondienstleistungen zu einem gemeinsamen (vergünstigten) monatlichen Grundpreis anbieten.
Die Klägerin, die Deutsche Telekom AG, sah in solchen Angeboten, wie sie von verschiedenen örtlichen Energieversorgern gemacht worden sind, den Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. Landgericht und Oberlandesgericht haben die Klage abgewiesen.
Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Klägerin zurückgewiesen."
Urteil vom 4. November 2003 – KZR 16/02

Arbeitsrechtliche Konsequenzen für Blogger

Allzu offenherziges Ausplaudern betriebsinterner Angelegenheiten kann - erst recht wenn es via Weblog erfolgt - leicht den Arbeitsplatz kosten, so geschehen im folgenden mittlerweile berühmten Beispiel aus dem Hause Microsoft:
"'Okay, here's the first question. Is this page,' and here he turned his monitor towards me, letting me see my 'Even Microsoft wants G5s' post from last Thursday, 'hosted on any Microsoft computer? Or is it on your own?'

'It's on mine. Well, it's on a hosted site that I pay for, but no, it's not on anything of Microsoft's.'

'Good. That means that as it's your site on your own server, you have the right to say anything you want. Unfortunately, Microsoft has the right to decide that because of what you said, you're no longer welcome on the Microsoft campus.'

And that simply, as of about 2pm today, I once again joined the ranks of the unemployed."
Der Gekündigte hat übrigens keine Sekunde an einen Kündigungsschutzprozess gedacht, sondern schaut schon wieder optimistisch in die Zukunft!

ICQ Status


Montag, November 03, 2003

Repetitorien für Mediziner

Der UniSpiegel weiß zu berichten:

"Dass Repetitorien für Mediziner so teuer sind, kommt wohl daher, dass sie in Medizinerkreisen verpönt sind und dass es darum wenige gibt. Als Jurastudent kann man an vielen Unis Reps, geleitet von Doktoranden oder wissenschaftlichen Mitarbeitern, umsonst besuchen, BWLer können beispielsweise in Marburg ein 22-Stunden-Rep für rund 140 Euro buchen. Doch als angehender Arzt ist man in der Regel zu stolz, um Nachhilfe zu nehmen."
Bei den Juristen sind Repetitorien längst keine "Nachhilfe" mehr, sondern in den meisten Fällen zentraler, wenn nicht gar einziger Bestandteil der Examensvorbereitung. Und dass die bisweilen angebotenen UniReps den Zulauf zu den privaten Repetitorien ernsthaft bremsen werden, darf doch getrost bezweifelt werden. Dafür sind die einzelnen Examensvorbereitungs-Angebote der Universitäten meist immer noch zu wenig aufeinander abgestimmt (zeitlich wie stofflich).

Gewalttätiges Wochenende in Berlin

Die Hauptstadt Berlin hat ein selbst für die hiesigen Verhältnisse gewalttätiges Wochenende erlebt (Bericht im Tagesspiegel). Eines der Ereignisse schildert der Tagesspiegel wie folgt:

"Um 3 Uhr nachts wurde in Kreuzberg eine Einsatzhundertschaft aus einer Menge von 250 Personen heraus, die sich einem Haus an der Glogauer Straße aufhielten, mit Flaschen und Möbeln beworfen. Die Menge aus dem linken Spektrum feierte dort nach der Demonstration in Mitte eine Party – Anwohner riefen nach 1 Uhr wegen des Lärms die Polizei. Da die zunächst eingetroffenen Funkstreifen angesichts der äußerst aggressiven Stimmung keinen Erfolg hatten, rückte um 3 Uhr eine Hundertschaft an, die die Musikanlage beschlagnahmte. Zwei Polizisten, die von Flaschen und einem Blumenkasten getroffen wurden, mussten im Krankenhaus behandelt werden. Eine Frau wurde festgenommen. "
Interessant ist, wie die mutmaßlichen Täter den Zwischenfall schildern (Bericht bei IndyMedia).

Neuartige Gefährdungspotentiale

Kann eine Frisur Leistungsschutzrechte verletzen?

Urteilen Sie selbst! :-)

LG Berlin: kanzlerschroeder.de

JurPC hat einen Beschluss des LG Berlin vom 11.08.2003 (23 O 374/03) veröffentlicht, wonach dem Antragsgegner untersagt wird, die Internetdomain www.kanzlerschroeder.de (sic!) reserviert und/oder konnektiert zu halten. Zur Begründung dient die Schnelllebigkeit des Mediums Internet.

Law.com: The Global 100

Law.com hat die Top 100 der international tätigen Großkanzleien (bezogen auf den Umsatz) zusammengestellt.

Rainer Langenhan muss allerdings widersprochen werden, wenn er feststellt, dass unter den ersten 100 keine deutschen Kanzleien vertreten seien. Freshfields Bruckhaus Deringer ist schließlich durch den gleichberechtigten Zusammenschluss von Freshfields Deringer und Bruckhaus Westrick Heller Löber entstanden. Die etablierte deutsche Sozietät Deringer Tessin Herrmann & Sedemund hatte sich bereits kurz zuvor mit der englischen Sozietät Freshfields zusammengeschlossen.

In Clifford Chance steckt ein großer Teil der deutschen Praxis von Pünder, im Linklaters-Verbund ist Oppenhoff & Rädler aufgegangen, Mayer, Brown, Rowe & Maw hat einen Teil der deutschen Gaedertz-Büros aufgenommen. Hinsichtlich der letztgenannten Sozietäten wäre es aber gewiss unangemessen, wegen der deutschen Büros von (auch nur teilweise) "deutschen Sozietäten" zu sprechen ...

Mit der personellen Zusammensetzung der Großkanzleien beschäftigt sich die Studie "Diversity In Law Firms" der U.S. Equal Employment Opportunity Commission (gefunden bei Vertretbar.de).

Sonntag, November 02, 2003

McLaw: Franchise-Konzepte in der Rechtsberatung

Das Handelsblatt berichtet von einem ungewöhnlichen Franchise-Trend.

Legitas aus Hamburg und Janolaw aus Sulzbach wollen Deutschland mit Anwaltskanzleien überziehen und suchen dafür Rechtsanwälte als Kunden. Diese wollen sie freilich nicht anstellen, sondern als Franchise-Nehmer gewinnen. Im Klartext: Sie sollen nicht nur das Risiko eines Freiberuflers eingehen, sondern obendrein Geld abliefern und strenge Regularien befolgen. Legitas besteht bereits aus sieben Kanzleien, Janolaw will das erste Büro Ende des Jahres eröffnen. Beide Unternehmen werben mit ihrer Hilfe bei der Büroorganisation und vielen neuen Mandanten. Doch noch ist ungewiss, ob das Konzept aufgeht.

Aufbau der deutschen Gerichtsbarkeit

Rainer Langenhan und Sascha Kremer haben wieder eines der (sehr guten) PDFs aus dem BMJ aufgespürt: ein Blick auf die Übersicht zum Aufbau der deutschen Gerichtsbarkeit ist - gerade vor mündlichen Prüfungen - sehr lehrreich!

Weitere interessante PDFs:

Ausbildungsstatistik (aktuell in der Diskussion dank Jurawelt)

Verzeichnis der Gerichte des Bundes und der Länder

Verzeichnis deutsch-ausländischer Juristenvereinigungen

Samstag, November 01, 2003

"Sie kleben am Papier"

Der Tagesspiegel berichtet über einen thematischen Dauerbrenner im jurabilis-bLAWg. Bleibt zu hoffen, dass der angesprochene Mentalitätswechsel nicht die Juristen als letzte erreicht ...

The A-to-Z Guide to Callback Interviews

Jeremy's Weblog provides "The A-to-Z Guide to Callback Interviews". Author Jeremy Blachman is a 2L at Harvard Law School.

(Thanks to Denise Howell for the link!)

Tight ties could damage eyesight

BBC NEWS on useful aspects of casual dress: "Wearing your tie too tight could put you at increased risk of blindness, say doctors."

Hohmanns Rede im Wortlaut

Die Tagesschau hält den vollständigen Text der Rede Martin Hohmanns zum Abruf bereit, so wie sie bis zum frühen Abend des 30. Oktober 2003 auf der Internetseite der CDU-Neuhof abbrufbar war. Später wurde diese Webseite ersatzlos gelöscht.

Haftungsrechtliches Betthupferl am Rande: "tagesschau.de gibt die Rede nur zu Dokumentationszwecken wieder und distanziert sich vom Inhalt."