Mittwoch, Dezember 03, 2003

Volkswagen AG / Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Das EuG (Gericht erster Instanz) erklärt in der Rechtssache T-208/01 eine Entscheidung der Kommission für nichtig, mit der Aufforderungen der Volkswagen AG an ihre Vertragspartner für wettbewerbswidrig erklärt worden waren.

Pressemitteilung Nr. 111/03 vom 3. Dezember 2003

Siehe auch die Entscheidung der Kommission vom 29. Juni 2001 in der Sache COMP/F-2/36.693 Volkswagen (ABl. L 262, S. 14)

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