Urteil des AG Tiergarten gegen Michael Naumann
Der Herausgeber der Wochenzeitung „Die Zeit", Michael Naumann, muß wegen der Beleidigung eines Staatsanwaltes eine Geldstrafe in Höhe von 9.000 Euro bezahlen. Dies hat das Amtsgericht in Berlin-Tiergarten am Mittwoch entschieden. Der frühere Kulturstaatsminister hatte den Berliner Generalstaatsanwalt Hansjürgen Karge im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen Fernsehmoderator Michel Friedman öffentlich als „durchgeknallt“ bezeichnet. Naumann will das Urteil anfechten.
FAZ.NET - Feuilleton
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