"Bei Verwendung der Umgangs- oder Gemeinsprache teilt die Juristensprache deren Anfälligkeiten für Mehrdeutigkeit, Vagheit und Porosität. Postulate nach mehr Verständlichkeit übersehen, dass die spezifische Nomenklatur einer Fachsprache um der Genauigkeit willen beachtet werden muss. Sie verkennen außerdem den Unterschied zwischen Textverständnis und Normverständnis."(Dank an Mindermeinung.de)
Samstag, Juni 19, 2004
Von der (Un-)Verständlichkeit der Juristensprache
Ein "Abstract" des Aufsatzes von Schnapp in JZ 2004, 473 ff. (Heft 10):
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