Und wieder ein Bundesrichter, der öffentlich eine verfassungsrechtliche "Einschätzung" verkündet: Die geplanten Leistungskürzungen in der Arbeitslosenversicherung seien nicht mehr mit dem Grundgesetz vereinbar, sagte Wolfgang Spellbrink, Richter am Bundessozialgericht in Kassel, der Chemnitzer "Freien Presse".
"Leistet ein soziales Zwangs-Sicherungssystem deutlich weniger, als der Bürger bei privater Vorsorge erzielen könnte, so delegitimiert sich dieses System unter dem Gesichtspunkt des Artikel 2, Absatz 1 des Grundgesetzes."
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