Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hält die an Berliner Hochschulen erhobenen Rückmeldegebühren wegen ihrer Höhe für verfassungswidrig. Die Gebühren gingen weit über das hinaus, was zur Kostendeckung erforderlich sei, begründete das Gericht seine Ansicht. Die zwei gegen die Erhebung gerichteten Verfahren setzten die Richter aus, um die Sache dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen.
OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 15.02.2006, Az.: OVG 8 B 2.04 und OVG 8 B 3.04, Beck Aktuell.
Das Oberverwaltungsgericht sitzt nach der Fusion mit dem des Landes Brandenburg übrigens nicht mehr in dem wenig repräsentativen Neubau in der Kirchstraße, sondern im traditionellen Justizpalast (ehemals BVerwG) in der Hardenbergstraße am Bahnhof Zoo.
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