Dienstag, Februar 21, 2006

Terrorabwehr als Landesverteidigung?

Der Völkerrechtler Knut Ipsen hält die Abwehr von Terrorangriffen nach den Regeln der Landesverteidigung für unzulässig. Der Einsatz der Bundeswehr zur Landesverteidigung setze nach dem Grundgesetz den bewaffneten Angriff einer anderen staatlichen Macht voraus, sagte der frühere Präsident des Deutschen Roten Kreuzes am 20.02.2006 in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur. Damit wandte er sich offenbar gegen die jetzt veröffentlichten Wiefelspütz-Thesen.

Auf Beck Online lassen sich einige interessante weitere Aussagen Ipsens nachlesen, die bei einem Kurzzitat (wie im ersten Absatz) leider untergehen. So plädierte Ipsen für eine Ausweitung der Bundeswehrbefugnisse im Inneren: «Es können terroristische Bedrohungen entstehen, in denen man auf die Bundeswehr als Waffenträger zurückgreifen muss. Die Befürchtungen, die im Jahr 1968 gegen einen Bundeswehreinsatz im Inneren bestanden, sind gegenstandslos.» Bei der damaligen Änderung des Grundgesetzes habe man sich stark vom Negativbild der Weimarer Republik leiten lassen, wo die Reichswehr - als «Staat im Staate» - von Putschisten missbraucht worden sei. «Heute denkt niemand mehr an einen Putsch von Generälen», sagte Ipsen.

In Deutschland dürfte die Berliner Polizei die einzige Landespolizei sein, die - aus historischen Gründen - über "militarisierte Einheiten" verfügt.

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