Mittwoch, August 10, 2005

Die Helden von Karlsruhe

Juristen sind Helden der Gesetzesauslegung. Im Studium beginnt dieses Heldentum eher lustig. Man lernt im ersten Semester den Satz: „Weihnachtsmann im Sinn des Gesetzes ist auch der Osterhase.“ Im juristischen Olymp, also im Bundesverfassungsgericht, ist die Gesetzesauslegung nicht mehr ganz so schnurrig, auch wenn gestern Vizepräsident Winfried Hassemer für heiter-gelassene Prozessatmosphäre sorgte.
Heribert Prantl auf sueddeutsche.de

Dienstag, August 09, 2005

Über 20 Milliarden Dateien in Yahoo-Suchindex

Nach eigenen Angaben umfasst der Suchmaschinen-Index von Yahoo mittlerweile 19,2 Milliarden Web-Dokumente, 1,6 Milliarden Bilder und mehr als 50 Millionen Audio- und Videodateien. Damit habe man die 20-Milliarden-Grenze von erfassten Web-Elementen erstmals überschritten, verkündete Tim Mayer von Yahoo!Search fast schon nebenbei im Weblog des Suchmaschinen-Anbieters. Im gleichen Atemzug weist er bescheiden darauf hin, dass die Größe des Index selbstverständlich nur eines von mehreren Qualitätsmerkmalen eines Web-Suchdiensts sei.

[heise online]

Quiz-Lampenfieber




Es geht noch weiter! Einfach hier klicken, um zu sehen, wie sehr einen Lampenfieber blockieren kann ...

Schily: Terrorabwehr funktioniert in Deutschland gut

Bundesinnenminister Otto Schily hat am heutigen Montag eine positive Bilanz des Ende 2004 eingerichteten Berliner Terrorabwehrzentrums gezogen, in dem bereits 180 Antiterrorspezialisten aus 40 Behörden von Bund und Ländern unmittelbar zusammenarbeiten. "Diese Institution hat sich als ein hervorragendes Instrument für die Gewährleistung der Sicherheit unseres Landes bewährt", erklärte der SPD-Politiker. In der Einrichtung im Berliner Stadtteil Treptow kooperieren Beamte von Polizeien und Nachrichtendiensten erstmals räumlich an einem Ort zentriert miteinander. Es seien aber "keine neuen Schnittstellen entstanden", betonte der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Jörg Ziercke. Das Zentrum diene zwar als wichtiges Forum des Informationsaustausches, der aber nicht automatisiert sei. Datenschützer hatten zuvor davor gewarnt, dass die Superbehörde das verfassungsrechtliche Trennungsgebot zwischen Polizeien und Geheimdiensten aushebeln könnte.
Soweit heise online gestern.

Ich behaupte nun (weil ich mich zugegebenermaßen gerade beruflich damit beschäftige): das Trennungsgebot hat KEINEN Verfassungsrang.

Montag, August 08, 2005

Falsches Signal durch drohende Sicherungsverwahrung?

"Im Gegenteil, man kann es durch noch weitere Strafverschärfungen höchstens noch schlimmer machen.

Ein Beispiel: Ein Vergewaltiger, der heutzutage aus dem Knast rauskommt, kriegt gesagt, dass er beim nächsten Mal mit Sicherheitsverwahrung zu rechnen hat. Das scheint ja erstmal natürlich. Nur, wenn er doch rückfällig wird, was wird er nach der Tat mit dem Opfer machen? Egal ob er es am Leben lässt oder umbringt, ihn erwartet sowieso ein und dieselbe Sicherheitsverwahrung. Wenn er es umbringt und es schafft, die Leiche zu beseitigen, hat er aber noch die Chance, unentdeckt zu bleiben. Die Strafandrohung schafft so eher einen Anreiz für Mord."
Diese These las ich im Planet-Tegel - und stelle sie gerne zur Diskussion.

Der Fall "Akademus"

Sprachlich etwas holprig und in der Diktion eines verärgerten Wettbewerbers verfasst, stellt dieser "Promotionsberater" die Geschehnisse um den Fall "Akademus" zusammen (siehe zB diese Kostenaufstellung).

Aber Herr Doktor!

Daß Titel und Ordenszeichen nach Goethe so manchen Puff im Gedränge aushalten, kann man nicht mehr behaupten. Sie sind heute auch sonst nicht viel wert. Der einträgliche „Handel mit falschen Doktortiteln" (F.A.Z. vom 24. Juli) verwundert deshalb. Ob in Geschäften, beim Arzt oder im Verkehr mit Versicherungen und Behörden, überall in Deutschland wird der Name meist sofort des Doktortitels entkleidet. Wer sich beispielsweise an der Rezeption eines Hotels, selbst eines besseren, eincheckt, dem wird dieser Teil seines Namens, der der Doktortitel nun einmal ist, flugs aberkannt; auf dem Kärtchen mit der Zimmernummer findet er sich nur noch mit seinem nackten bürgerlichen Namen wieder, ebenso später auf der Rechnung. Es kommt auch vor, daß junge Leute, die die Klarheit lieben, gleich zu Beginn der Bekanntschaft die Frage stellen, ob man Wert darauf lege, mit Titel angeredet zu werden. Nein, natürlich nicht. Schließlich existiert noch eine weitere Variante der Titel-Vermeidung: Die Umwelt läßt, nachdem sie von dem Titel erfahren hat, gleich alles weg und verzichtet auf jede Anrede überhaupt. So hat man insgesamt eher den Eindruck, mit etwas Störendem, wenn nicht einem Makel behaftet zu sein. Davon haben die titelversessenen „Doktoranden" offenbar keine Ahnung, sonst würden sie das viele Geld vermutlich sparen. Vielleicht lassen sich durch Bekanntgabe obiger Erfahrungen besagte Straftaten etwas eindämmen.
Soweit ein FAZ-Leserbrief von Professor Dr. iur. Elke Herrmann, Siegen, vom 15.08.2003, den man - samt Replik von Dr. iur. Dirk Uwer - auf dieser Seite nachlesen kann.

Zwei neue Blawgs verlinkt

Ab sofort sind das RA-Blog und das Arbeitsrechtsblog in der rechten Menüleiste verlinkt. Für Hinweise auf Blawgs, die ich seit dem letzten Update versehentlich unberücksichtig gelassen habe, bin ich weiterhin sehr dankbar. Eigentlich müsste ich da mal eine umfangreiche Revision vornehmen.

Beitritt der politischen Parteien zum Organstreitverfahren der Bundestagsabgeordneten Hoffmann und Schulz unzulässig

Dies entschied der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluss vom heutigen Tage.

Es fehlt an der erforderlichen Übereinstimmung der rechtlichen Interessen der klagenden Abgeordneten einerseits und der beitrittswilligen politischen Parteien (Allianz für Gesundheit, Frieden und soziale Gerechtigkeit; Familien-Partei Deutschlands; Ökologisch-Demokratische Partei) andererseits. Das Interesse der Parteien an einer längeren Vorbereitungszeit für die nächste Bundestagswahl ist anders gelagert als das verfassungsrechtliche Interesse der klagenden Abgeordneten daran, dass ihnen der Abgeordnetenstatus nicht in verfassungswidriger Weise vorzeitig entzogen wird.

Beschluss vom 8. August 2005 – 2 BvE 4/05 und 2 BvE 7/05 –

Mittwoch, August 03, 2005

Zum Anspruch auf Anrede mit dem Doktorgrad

In Gerichtssälen geschieht es immer wieder, daß ein promovierter Prozeßbeteiligter in Ermangelung besserer Argumente darauf besteht, daß er von den übrigen Prozeßbeteiligten mit dem Doktorgrad angeredet wird, um so von den eigentlichen Problemen des Falles abzulenken. Nicht immer kann der Angesprochene auf die Gepflogenheiten des diplomatischen Dienstes verweisen, wonach es nicht üblich sei, daß Promovierte sich mit dem Doktorgrad anreden. Häufig wird deshalb von Promovierten und Nichtpromovierten die Frage gestellt, ob ein Promovierter einen Anspruch hat, mit dem Doktorgrad angeredet zu werden.
RA Dr. Wolfgang Zimmerling hat eine hübsche Ausarbeitung zu diesem brennenden Problem veröffentlicht, auf die mich Leser Hans hingewiesen hat.

Organigramme Berliner Verwaltung

Sehr instruktiv (aber auch einfach nur informativ zum Schmökern an langen Sommerabenden) sind die beiden Organigramme, die die Senatsverwaltung für Inneres zur Verfügung stellt. Insbesondere die Gliederung der Berliner Verwaltung wird auch für Lehrzwecke genutzt und ist sehr anschaulich (gerade für Zugezogene aus Flächenstaaten).

Populistische Illusionen

Das Wahlprogramm der Linkspartei unter Gregor Gysi und Oskar Lafontaine könnte – zumindest, was den steuerpolitischen Teil betrifft – zu einer finanziellen Falle für weite Bevölkerungsschichten werden. Zudem entpuppt sich das Programm bei genauerer Betrachtung auch verfassungsrechtlich als nicht umsetzbar. Weil die Finanzstrategen der Linkspartei in ihrem Einkommens- und Vermögenssteuerkonzept eine ganze Reihe steuermindernder Ausgaben von Normalverdienern abschaffen und das Ehegattensplitting sogar ersatzlos streichen wollen, könnten vor allem auf Familien mit mittleren Einkommen, aber auch auf Rentner höhere Steuerlasten zukommen. Insbesondere im Westen Deutschlands würden diese Steuererhöhungen auch nicht durch die geplante Erhöhung des Grundfreibetrages auf 12 000 Euro kompensiert.

Der Tagesspiegel klärt auf (und erreicht leider ohnehin nicht die Wählerklientel der Rattenfänger).

Dienstag, August 02, 2005

Titelverliebtes Österreich

Die Donaumonarchie ist seit 85 Jahren tot, der Titelwahn lebt. In Österreich erfahren Jungakademiker den sozialen Aufstieg noch am eigenen Leib: Ob Frau Doktor oder Herr Diplompädagoge - kaum trägt man einen schmucken Titel, klappt's auch mit den Nachbarn.
[UniSPIEGEL-Artikel]

Passt ja ganz gut zur Diplom-Jurist-Diskussion ...

SG Berlin: Höhe des Arbeitslosengelds II ist verfassungsgemäß

Die Höhe des Arbeitslosengeldes II ist - verfassungsrechtlich - nicht zu beanstanden. Dies jedenfalls ist die Ansicht des Berliner Sozialgerichts, das heute den Regelsatz zur Sicherung des Lebensunterhaltes für verfassungsgemäß erklärte und damit die Klage einer arbeitslosen Frau aus Berlin abwies. Diese hatte unter Berufung auf Art. 1 und 20 GG moniert, mit den staatlich gewährten Geldern sei kein Leben in Würde möglich (Az.: S 63 AS 1311/05).

Mehr bei Beck Aktuell

Aufsätze zum Diplom-Jurist

Im JuraWiki bin ich auf die folgende Liste gestoßen:

Tobias Eickmann: Zum akademischen Grad ´Diplom-Jurist/-in´, JURA 2003, S. 425 f.

Torsten Kutschke: ´Diplom-Jurist´ für jedermann, JuS 2003, S. 205 ff.

Andreas Schlütter: Diplomgrad für Juristen, AnwBl 2003, S. 389 ff.

Kann einer der Beiträge die Diskussion (siehe auch hier) befruchten?

Kleckern und Klotzen im Online-Wahlkampf

heise online schreibt vom "Online-Wahlkampf", der in Deutschland aber längst noch kein solcher ist. Die breite Masse des Wahlvolks lässt sich über die Glotze und lächerliche Kulliverteilaktionen immer noch besser erreichen. Oder natürlich über zielgruppengerechte Werbebotschaften auf RTL2.

Aber Obacht, liebe SPD-Politiker: bitte nicht in irgendeinem Interview aus Versehen zugeben, dass es ohne Mehrwertsteuererhöhung nicht geht. Lieber weiterhin das Blaue vom Himmel versprechen, als ob man aus der Opposition heraus Wahlkampf machen würde. Das kommt beim Wahlvolk nun mal besser an. Das Wahlvolk fordert nur immer, dass man doch endlich mal offen die Karten auf den Tisch legen solle. Tut man es dann, wählt es die anderen ...

OLG Bamberg: Keine Beweiserleichterungen nach angeblichem Raub bei nicht glaubhafter Tatschilderung

Normalerweise gelten für denjenigen, der bestohlen oder ausgeraubt wurde und den Schaden bei seiner Hausratsversicherung geltend machen will, Beweiserleichterungen. Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl oder Raub nicht vollständig nachweisen, sondern nur das äußere Bild. Etwas Anderes gelte aber dann, wenn Indizien dafür vorliegen, dass der Versicherte den Diebstahl oder Raub nur vortäuscht, um Ersatz von seiner Versicherung verlangen zu können. In einem solchen Fall müsse das angebliche Opfer nachweisen, tatsächlich bestohlen oder ausgeraubt worden zu sein. Dies geht aus Beschlüssen des Oberlandesgerichts Bamberg vom 30.05.2005 und vom 01.07.2005 (Az.: 1 U 41/05) hervor, die bei Beck Aktuell vorgestellt werden.

Wahlspam in Berlin


Die Top-Verweise der deutschsprachigen Blogosphäre

Aktenvortrag-Übungsliteratur

Da es den Referendaren in der Schwerpunkt AG vor der mündlichen Prüfung im Allgemeinen schwer fällt, genügend Übungsfälle für den Aktenvortrag zu finden, haben wir eine kleine Literatursammlung erstellt, die ohne jeden Anspruch auf Vollständigkeit bei der Suche helfen soll.
Die justament-Liste enthält auch viele Zeitschriftenbeiträge.

Zum Thema Aktenvortrag passen die "10 Tipps zum Aktenvortrag".