In der Rechtssache C-224/01 (Univ.-Prof. Dr. Gerhard Köbler ./. Republik Österreich) hat der EuGH entschieden, dass Mitgliedstaaten für Schäden haften, die einem Einzelnen durch einem einem letztinstanzlichen Gericht zuzurechnenden Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht entstanden sind, wenn der Verstoß offenkundig ist.
Pressemitteilung Nr. 79/03 des EuGH
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