Vertretbar.de berichtet von einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG), demzufolge bei einem Referendar (im Urteil des BAG ging es um einen Referendar für das höhere Lehramt) eine personenbedingte außerordentliche Kündigung wegen fachlicher und pädagogischer Leistungsdefizite nur ausnahmeweise in Betracht kommt, da hierdurch erheblich in die Berufsfreiheit des Referendars eingegriffen werde.
BAG, Urteil vom 06.03.2003, 2 AZR 232/02
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