Triacom präsentiert eine handliche Übersicht mit Übersetzungen deutscher Gerichtsbezeichnungen, allemal nützlich für international tätige Juristen und alle diejenigen, die gerne mal über den Tellerrand der nationalen Rechtsordnung hinausblicken. Unnötig zu erwähnen, dass der Übersetzung nicht notwendigerweise eine vergleichbare Funktion eines Gerichts im englischen, französischen oder spanischen Sprachraum entspricht. Triacom gibt dementsprechend auch den richtigen Hinweis: "Hinsichtlich der Benutzung der fremdsprachlichen Begriffe scheint es geboten, grundsätzlich die deutsche Gerichtsbezeichnung nach der fremdsprachlichen Übersetzung in Klammern anzufügen. Damit wird deutlich, dass die etwaige Übereinstimmung der übersetzten Bezeichnung des deutschen Gerichts mit der Bezeichnung eines Gerichts im englischen, französischen oder spanischen Sprachraum nicht ohne weiteres auch auf eine gleiche Funktion des deutschen und des ausländischen Gerichts hinweisen muss."
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