Der Beck-Ticker berichtet, dass der BGH die bislang umstrittene Frage nach der Grundlage der Garantenpflicht der Eheleute füreinander nun entschieden hat. Nach dem Urteil des BGH endet die strafrechtliche Garantenpflicht unter Eheleuten, wenn sich ein Ehegatte vom anderen in der ernsthaften Absicht getrennt habe, die eheliche Lebensgemeinschaft nicht wieder herzustellen.
(BGH, Urteil vom 24.07.2003, Az.: 3 StR 153/03)
Meldung bei Beck mit kurzer Darstellung des Streitstands
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