Der Beck-Newsticker meldet, dass die Textilkette C&A das gegen sie verhängte Ordnungsgeld in Höhe von 200.000 Euro wegen Verstoßes gegen eine einstweilige Verfügung des Düsseldorfer Landgerichts bezahlen muss. Das Unternehmen habe in Kenntnis der einstweiligen Verfügung und unter Ausnutzung des durch sie ausgelösten Medienechos die untersagte Verkaufsaktion fortgeführt und dadurch eine erhebliche Umsatzsteigerung erzielt (BGH, Urteil vom 23.10.2003, Az.: I ZB 45/02).
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