Der Bundesrat hat bereits am 26.9.2003 einen Beschluss zu den sog. "Rosenholz-Dateien" gefasst. Mit dieser Entschließung für eine Überprüfung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes auf Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR unter Verwendung der "Rosenholz-Dateien" setzt der Bundesrat sich dafür ein, dass die mit der Freigabe der "Rosenholz-Dateien" gewonnenen neuen Erkenntnisse dazu genutzt werden, um weiteren Aufschluss über eine mögliche Tätigkeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR zu erhalten. Auch Parlamentarier von Bund und Ländern werden aufgerufen, sich einer solchen Überprüfung zu unterziehen. Darüber hinaus wird an die Verpflichtung aus dem Stasi-Unterlagengesetz erinnert, auch ohne Ersuchen Mitteilungen zu veranlassen.
BR-Drs. 668/03 (Beschluss)
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