Die Welle mehr oder weniger lustiger Spaßauktionen bei ebay hat einen neuen Höhepunkt: in knapp 8 Stunden wird der Zuschlag für "Kiste Bier + Sixpack (wbl. 30-36)" vergeben. Spannende Frage aus juristischer Sicht: wird sich der Höchstbietende auf § 118 BGB berufen (können)?
Die erste Auktion diesen Inhalts war übrigens vergleichsweise gefloppt: Endgebot 60 Euro.
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