Selten genug, dass ein Strafgericht die Unvermeidbarkeit eines Verbotsirrtums feststellt. Das OLG Frankfurt/Main hat nun die Revision der StA gegen den Freispruch vor dem LG verworfen. Auch das Oberlandesgericht kam damit zu dem (ausführlich begründeten und deshalb sehr lehrreichen) Schluss, dass sich der Angeklagte auf die Auskunft seines langjährigen Anwalts verlassen durfte.
Urteil gefunden in Udos Law Blog.
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