Udo Vetters law blog, genauer dessen Kommentarfunktion, scheint einige kollegiale Bedenkenträger auf den Plan zu rufen. Hoffentlich berichtet Udo weiterhin von der Auseinandersetzung um die standesrechtliche Zulässigkeit anwaltlicher Weblogs. Wenn er die Zeit hat, sollte er die Sache ruhig ausfechten ...
Andis Kaulins berichtet in seinem bLAWg LawPundit über den Fall und das Urteil des OLG Nürnberg zu Gästebüchern auf Anwalts-Websites.
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