Dienstag, November 11, 2003

Strafbarkeit der Anstiftung zum "Selbstmord"

Der Spiegel stellt fest:
"Im Netz gibt es zahlreiche so genannte 'Selbstmord-Foren', in denen vorzugsweise junge User ihre Suizidwünsche und -phantasien austauschen. Anstiftung zum Selbstmord ist nach deutschem und österreichischem Gesetz strafbar. "
Ernstgemeinte Preisfrage: Welches Gesetz stellt in Deutschland die (bloße) Anstiftung zum "Selbstmord" unter Strafe?

1 Kommentar:

Tobias Claren hat gesagt…

Nicht ein einziges.
Das soll der Spiegel geschrieben haben?

Was für ein "Journalist" muss das sein, der etwas so deutlich anscheinend nur aus eigenem Rechtsempfinden heraus schreibt?!?

Ich kann (und werde evtl.) eine provokante Webseite eröffnen die klar zum Suizid anstiftet.
Kein noch so Gift und Galle spuckender Gutmensch (z.B. Margit Ricarda Rolf), nicht Jugendschutz.net, kein sich zu profilierender Hinterbänkler aus der Politik und nicht das Rumpelstielzchen Rainer Wendt von der DPolG (Deutsche Polizei-Gewerkschaft) könnte etwas dagegen unternehmen.

Wenn ich die Besucher bäte einen Flyer mit Hinweis auf die Seite runterzuladen und neben sich zu legen, bekäme ich die Erfolgsmeldungen kostenlos von der Polizei und/oder den sicher informierten Medien frei Haus.

Ich könnte einen dicken Zähler auf der Webseite um einen Erfolg hochstellen.

Ich könnte ein Forum und einen Chat betrieben welches ANfragen von Polizei und Justiz ignoriert.
Bzw. ganz ehrlich angibt keine IPs zu speichern. Das ist aktuell eh illegal (Datenschutz), auch für private Webseiten.
Und wenn es mal nicht mehr verboten wäre, dann würde ich auch nicht speichern.
Was man nicht hat, kann man auch nicht gezwungenermaßen rausgeben.
Das hat auch das Elo-Forum so gemacht.