Das EuG (Gericht erster Instanz) erklärt in der Rechtssache T-208/01 eine Entscheidung der Kommission für nichtig, mit der Aufforderungen der Volkswagen AG an ihre Vertragspartner für wettbewerbswidrig erklärt worden waren.
Pressemitteilung Nr. 111/03 vom 3. Dezember 2003
Siehe auch die Entscheidung der Kommission vom 29. Juni 2001 in der Sache COMP/F-2/36.693 Volkswagen (ABl. L 262, S. 14)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen