Das Landgericht Stralsund hat zwei Polizeibeamte wegen Aussetzung mit Todesfolge zu Freiheitsstrafen von jeweils drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Die Angeklagten waren im Streifendienst der Polizei in Stralsund tätig. Nach den Feststellungen der Strafkammer verbrachten sie Anfang Dezember 2002 in Ausübung ihres Dienstes einen in einem Supermarkt in Stralsund infolge seiner erheblichen Alkoholisierung zu Fall gekommenen 35-jährigen Mann gegen 20.00 Uhr mit ihrem Streifenfahrzeug an den Stadtrand. Die Angeklagten hatten erkannt, daß der Mann stark betrunken war und beim Gehen Unterstützung benötigte. Gleichwohl forderten sie ihn in einer unbewohnten Gegend am Rande der Stadt auf, den Streifenwagen zu verlassen. Es herrschten Temperaturen von 2 Grad, und es war stark windig. Hilfe von dritten Personen konnte der Betrunkene in der Gegend nicht erwarten. Obwohl die Angeklagten dies erkannt hatten, ließen sie den Mann zurück. Sie wollten ihm "eine Lektion erteilen" und ihn davon abhalten, sie wenig später erneut zu einem Einsatz zu veranlassen. Kurz nachdem die Angeklagten wieder weggefahren waren, kam der betrunkene Mann zu Fall. Er verstarb nach mehrstündiger Bewußtlosigkeit in derselben Nacht infolge eines Zusammenwirkens der bei ihm vorliegenden Alkoholintoxikation und einer eingetretenen Unterkühlung.Pressemitteilung des BGH, via Jurawelt
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil wurden - entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts - vom 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofes verworfen. Die Verurteilung der Angeklagten ist damit rechtskräftig.
Beschluß vom 16. Dezember 2003 - 4 StR 482/03
Samstag, Januar 17, 2004
Aussetzung mit Todesfolge - Verurteilung zweier Polizisten rechtskräftig
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