In Vollzug einer EU-Richtlinie wurde mit Wirkung zum 01.01.2004 § 14 UStG geändert. Klaus Otto, Mitglied des Steuerrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), berichtet bei Beck Aktuell über die Anforderungen, denen Rechnungen von Rechtsanwälten infolge dieser Änderung neuerdings zu genügen haben.
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