Ein Computerspiel mit Nationaltorhüter Oliver Kahn darf nicht mehr verbreitet werden, weil der Torwart nicht vorher gefragt wurde. Das Oberlandesgericht Hamburg bestätigte am 13.01.2004 ein Urteil der ersten Instanz, nach dem das Spiel «FIFA 2002» des Spiele-Herstellers Electronic Arts die Persönlichkeitsrechte Kahns verletzt. In dem Spiel wird Kahn als einer von zahlreichen internationalen Profis dargestellt, hat jedoch keine Lizenz für die Verwendung seines Namens und seines Bildes gegeben.Beck Aktuell
Siehe zu diesem Problem auch:
LG München I, Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internet-Computerspiel - "Fall Ermakova", Urteil vom 14.11.2001 - 9 O 11617/01, NJW-RR 2002, 689
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