Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) will das Verfahren über die Entschädigungsklagen von Opfern der so genannten Bodenreform gegen die deutsche Bundesregierung überraschend an die Große Kammer des Gerichts abgeben. Das teilte der Rechtsanwalt von 20 Beschwerdeführern, die unter sowjetischer Besatzung zwischen 1945 und 1949 ihren Grund und Boden verloren hatten, am 30.01.2004 mit.Meldung bei Beck Aktuell, dort auch der Hinweis auf die verfassungsgerichtliche Judikatur zu Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage:
BVerfG, Keine Verfassungswidrigkeit des Restitutionsausschlusses bei Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage, Beschluss vom 18.04.96 - Az.: 1 BvR 1452/90, 1459/90 u. 2031/94,
VIZ 1996, 325
BVerfG, Enteignungen auf besatzungsrechtlicher bzw. besatzungshoheitlicher Grundlage (1945 bis 1949) in der SBZ, Urteil vom 23.04.1991 - Az.: 1 BvR 1170, 1174, 1175/90,
NJW 1991, 1597
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