Im Usenet (genauer: in der Newsgroup de.soc.recht.misc) findet sich eine interessante Aufbereitung des klassischen Streitstands "Voraussetzungen der Benennung als cand. iur." aus der Feder von Peter Backhaus.
Hier geht's direkt zum Beitrag (vom 16.10.1997).
(Link gefunden bei Martin.)
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