Am 11.03.2004 wird der Richterwahlausschuss über neue Bundesrichter entscheiden. Für den Bundesgerichtshof (BGH) sind sechs Stellen zu besetzen. Für den Bundesfinanzhof (BFH), das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) und das Bundessozialgericht (BSG) sind je vier Personen zu wählen.
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