Das Demonstrationsmotto «Stoppt den Synagogenbau – Vier Millionen fürs Volk!» erfüllt den Straftatbestand der Volksverhetzung. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht und versagte dem Landesverband Nordrhein-Westfalen der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) den Eilrechtsschutz. Wegen des volksverhetzenden Mottos der Versammlung überwiege das öffentliche Interesse am Verbot derselben das Interesse der NPD an deren Durchführung (Beschluss vom 12.03.2004, Az.: 1 BvQ 6/04).Das "Motto" des braunen Aufmarschs erschreckt dann doch - so offen antisemitisch ist die NPD bisher meiner Erinnerung nach noch nie aufgetreten.
Dienstag, März 16, 2004
BVerfG: NPD-Demonstration gegen Synagogenbau in Bochum darf nicht stattfinden
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