Mittwoch, März 17, 2004

Erste Urteile zu Rechtmäßigkeit der Langzeitstudiengebühren (NRW)

Wütend wehren sich Studenten in Nordrhein-Westfalen gegen Gebühren für vermeintliche Bummelanten. Vor Gericht steckten sie jetzt Schlappen ein. Auch das Argument, bei Studienbeginn hätten die Kläger nichts von drohenden Studiengebühren ahnen können, zog nicht.
Der UniSPIEGEL-Artikel scheint sich sogar ein wenig über die ins Felde geführten Vertrauensschutzgesichtspunkte lustig zu machen ("Ahnungslos-Argument"). Daran merkt man, dass der Autor des Artikels - wenngleich ohne jede Vorstellung von gewissen Grundwerten des hiesigen Rechtsstaats - keine Scheu hat, trotzdem entsprechende Themen anzupacken ... :-)

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