Wütend wehren sich Studenten in Nordrhein-Westfalen gegen Gebühren für vermeintliche Bummelanten. Vor Gericht steckten sie jetzt Schlappen ein. Auch das Argument, bei Studienbeginn hätten die Kläger nichts von drohenden Studiengebühren ahnen können, zog nicht.Der UniSPIEGEL-Artikel scheint sich sogar ein wenig über die ins Felde geführten Vertrauensschutzgesichtspunkte lustig zu machen ("Ahnungslos-Argument"). Daran merkt man, dass der Autor des Artikels - wenngleich ohne jede Vorstellung von gewissen Grundwerten des hiesigen Rechtsstaats - keine Scheu hat, trotzdem entsprechende Themen anzupacken ... :-)
Mittwoch, März 17, 2004
Erste Urteile zu Rechtmäßigkeit der Langzeitstudiengebühren (NRW)
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