Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines Strafverteidigers wegen Volksverhetzung durch Leugnen des Holocaust bestätigt. Der Rechtsanwalt hatte in seinen Beweisanträgen behauptet, die Konzentrationslager Auschwitz und Auschwitz-Birkenau seien keine Vernichtungslager gewesen, in denen Menschen durch Giftgas getötet worden seien.Meldung bei Beck Aktuell, siehe auch
BGH, Beschluss vom 31.03.2004 - Az.: 5 StR 498/03.
BGH, Leugnen des Holocaust durch Verteidigerhandeln, NJW 2002, 2115.
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