In seinen Schlussanträgen vom 29.04.2004 (Az.: C-304/02) schlug Generalanwalt Geelhoed dem Europäischen Gerichtshof erstmals vor, einen Pauschalbetrag gegen einen Mitgliedsstaat wegen fortdauernder struktureller Verletzung des Gemeinschaftsrechts zu verhängen. Das Land sei mehrere Jahre lang Verpflichtungen zur Durchsetzung des Gemeinschaftsrechts auf dem Gebiet der Fischerei nicht nachgekommen.Hintergründe bei Beck Aktuell
Freitag, April 30, 2004
EuGH-Generalanwalt schlägt Verurteilung Frankreichs wegen fortdauernder struktureller Rechtsverletzung vor
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