Ich hatte letztens die Gelegenheit, ein paar Erstsemesterklausuren im Staatsorganisationsrecht durchzusehen.Der Fall wurde sodann am Schwarzen Brett des Lehrstuhls zur allgemeinen Belustigung angeprangert (in den Kommentaren zu diesem Beitrag gefunden).
Dem Sachverhalt nach rief jemand, der sich in seinen Grundrechten verletzt fühlte, das BVerfG im Wege der Verfassungsbeschwerde an.
Aufgabe der Prüflinge war es nun, die Erfolgsaussichten zu begutachten.
Eine Kandidatin schrieb innerhalb der Zulässigkeit bei "Form und Frist":
"Ein Antrag beim BVerfG muß schriftlich eingehen. Dies ist bei einem Telefonat, wie hier, nicht der Fall."
Freitag, April 30, 2004
Heitere Momente im Leben des Korrektors
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