Ein Kriminalkommissar-Anwärter hat kein Recht auf unliniertes Papier in einer Klausur. Das Verwaltungsgericht Berlin wies damit den Eilantrag eines Polizisten zurück, der seine Arbeiten seit 15 Jahren auf unliniertem Papier formuliert hatte. Anlass für den Streit war die Laufbahnprüfung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst, bei der dem Beamten weisses unliniertes Papier verweigert worden war (VG Berlin, Beschluss vom 29.03.2004, Az.: VG 28 A 81/04).
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