Die seit Juli 2003 geltenden Einberufungsrichtlinien des Bundesministeriums der Verteidigung verstoßen gegen den Grundsatz der Wehrgerechtigkeit. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Es gab damit der Klage eines Wehrpflichtigen statt, der sich gegen seine Einberufung zur Bundeswehr wandte.Meldung bei Beck Aktuell
VG Köln, Urteil vom 21.04.2004 (Az.: 8 K 154/04).
Siehe dazu auch diesen Beitrag von jurabilis (VG Neustadt, Beschlüsse vom 16. März 2004 - z.B. 8 L 476/04.NW -).
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