Sonntag, April 11, 2004

Vorstandsvergütungen im Kreuzfeuer

Erst heute entdecke ich den Beitrag Prof. Dr. Noacks im BB 13/2004:

Um diese erfolgsbezogenen Vergütungen, die im Grunde sinnvoll sind, kreist die aktuelle Debatte. Soweit sie sich an der Diskrepanz zu wie auch immer bestimmten "Normallöhnen" reibt, trägt sie Züge populistischer Neiderei. Um eine Sozialethik höchster Einkommen soll es hier nicht gehen, sondern um die Mitbestimmung der Aktionäre über das, was da aus dem Vermögen ihrer Gesellschaft oder zu Lasten ihrer Beteiligung gewährt wird.

(...)

Den Aktionären ist das Recht einzuräumen, Richtlinien und Obergrenzen für die jährlichen Gesamtbezüge in der Satzung festzulegen. Diese Auffassung ist wegen der Zuständigkeit des Aufsichtsrats unter Aktienrechtlern umstritten - und so wird es wohl bleiben, denn die EU-Kommission konnte sich nicht durchringen, eine solche Regelung in den Aktionsplan aufzunehmen. Die Bundesregierung hat in ihrem vor Jahresfrist veröffentlichten 10-Punkte-Programm eine Einführung von "Caps" erwogen, was aber hoffentlich nur dahin zu verstehen ist, dass die unklare aktienrechtliche Lage in diesem Sinne mit Satzungsfreiheit bereinigt wird. Eine fixe gesetzliche Gehaltsgrenze wäre barer Unsinn.

Keine Kommentare: