Der Bundesgerichtshof hat den Schutz der Kinder von Prominenten vor Bildveröffentlichungen gestärkt. Das Karlsruher Gericht gab in einem am 06.05.2004 veröffentlichten Urteil der Tochter von Caroline von Hannover, Charlotte Casiraghi, in einem Streit mit der Zeitschrift «Echo der Frau» Recht und untersagte den Abdruck eines Fotos außerhalb des Sinnzusammenhangs, in dem es gemacht wurde.Beck Aktuell mit den Hintergründen.
BGH, Urteil vom 09.03.2004, Az.: VI ZR 217/03.
An den Namen "Caroline von Hannover" will man sich nicht so recht gewöhnen - aber wer weiß schon, ob man nicht Prügel bezieht, wenn man weiterhin von "Caroline von Monaco" zu sprechen wagt ...
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