Montag, Mai 10, 2004

BGH gibt Tochter von Caroline von Hannover im Streit um Foto Recht

Die Grimaldis (bzw. deren Abkömmlinge) tragen weiterhin eifrig zur Fortentwicklung der deutschen Rechtsprechung in Sachen Schutz des Persönlichkeitsrechts bei:
Der Bundesgerichtshof hat den Schutz der Kinder von Prominenten vor Bildveröffentlichungen gestärkt. Das Karlsruher Gericht gab in einem am 06.05.2004 veröffentlichten Urteil der Tochter von Caroline von Hannover, Charlotte Casiraghi, in einem Streit mit der Zeitschrift «Echo der Frau» Recht und untersagte den Abdruck eines Fotos außerhalb des Sinnzusammenhangs, in dem es gemacht wurde.

BGH, Urteil vom 09.03.2004, Az.: VI ZR 217/03.
Beck Aktuell mit den Hintergründen.

An den Namen "Caroline von Hannover" will man sich nicht so recht gewöhnen - aber wer weiß schon, ob man nicht Prügel bezieht, wenn man weiterhin von "Caroline von Monaco" zu sprechen wagt ...

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