Der Bundestag hat heute ein Gesetz zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung beschlossen, das auf dem Entwurf von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries beruht. „Das Parlament hat damit einen wichtigen Schritt zum Schutz der Bevölkerung vor hochgefährlichen Gewalttätern getan. Künftig können hochgefährliche Straftäter auch dann über das Ende ihrer Strafhaft hinaus in Sicherungsverwahrung genommen werden, wenn sich Anhaltspunkte für ihre Gefährlichkeit erst nach ihrer Verurteilung ergeben. Jetzt hoffe ich auf die Kooperation des Bundesrates, damit das Gesetz rechtzeitig vor dem 30. September in Kraft treten kann und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sicher gestellt ist“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.Euphorische Pressemitteilung des BMJ vom 18. Juni 2004
Sonntag, Juni 20, 2004
Bundestag macht Weg für nachträgliche Sicherungsverwahrung frei
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