Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Urteil vom 09.06.2004 anerkannt, dass Naturschutzvereine eine Ergänzung eines Planfeststellungsbeschlusses verlangen kann, wenn dies zum Ausgleich naturschutzrechtlicher Defizite erforderlich ist. Die beklagte Gemeinde wurde verpflichtet, den Planfeststellungsbeschluss hinsichtlich einer naturschutzrechtlichen Ersatzmaßnahme nachzubessern.Hintergründe bei Beck Aktuell
BVerwG, Az. 9 A 11.03, A 12.03, A 14.03, A 16.03 A 23.03
Mittwoch, Juni 09, 2004
BVerwG: Mehr Einfluss für Naturschutzverbände bei Planfeststellungsverfahren
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