Die Veröffentlichung von heimlich aufgenommenen Fotos aus dem Privatleben von Prinzessin Caroline von Monaco in deutschen Illustrierten ist eine unzulässige Verletzung der Privatsphäre. Mit dieser Entscheidung gab der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 24.06.2004 in Straßburg der Prinzessin Recht. Nach Auffassung der Kleinen Kammer des Gerichtshofs haben deutsche Gerichte in ihren bisherigen Urteilen die Pressefreiheit auf Kosten des Rechts auf Privatsphäre bevorzugt und damit gegen den Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen.Diese Linie des EGMR (siehe auch die Pressemitteilung des Gerichts) widerspricht der (pressefreundlicheren) Rechtsprechung des BVerfG, das sich - wie der BGH - ja bereits mehrfach derer von Monaco und von Hannover annehmen durfte. Hintergründe und weiterführende Lektürehinweise wie immer bei Beck Aktuell.
Freitag, Juni 25, 2004
EGMR gibt Prinzessin Caroline in Streit um Paparazzi-Fotos Recht
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