Die Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen einen Hamburger Studenten eingestellt, der in flagranti beim Schwarz-Surfen erwischt wurde. Der Student hatte bei einem Funktionstest mit seinem nagelneuen Notebook im Hamburger Schanzenviertel mehrere völlig offene Funknetze entdeckt und war über eines davon ins Internet gegangen. Vor lauter Begeisterung erzählte er dies auch den beiden Polizisten, die plötzlich neben ihm standen und fragten, was er denn da mache. Daraufhin wurde sein Notebook beschlagnahmt und ein Verfahren gegen ihn eingeleitet.Sehr interessant wäre, wenn man irgendwo in Erfahrung bringen könnte, was genau die Herren Schutzpolizisten als strafrechtlich relevanten Vorwurf in ihren Bericht getippt haben ...
Udo meint dazu:
"WLANs können mit einfachen Mitteln abgeschottet werden. Deshalb darf das Offenhalten juristisch als schlüssiges Einverständnis mit der Nutzung interpretiert werden."Diese Interpretation berücksichtigt aber nur die technische Seite und geht vom versierten, umfassend informierten Betreiber des WLAN-Accesspoints aus, dem ein entsprechender Erklärungswille (unter Umständen) unterstellt werden könnte. Dass man es aber schon statistisch eher mit dem Computer-Bild-Leser zu tun hat, der mit seiner falschen Konfiguration gewiss keine öffentliche WLAN-Versorgung herstellen wollte, dürfte bei Lichte besehen schwer zu verneinen sein. Auf das Ergebnis zur Strafbarkeit des WLAN-"Schwarz-Surfens" hat das zwar keinen Einfluss, zeigt aber doch deutlich, dass die juristische Bewertung (hier: eines konkludenten Einverständnisses) eben nicht auf der technischen Ebene stehenbleiben darf, erst recht dann nicht, wenn - wie bei der Annahme konkludenter Erklärungen eines "Durchschnittsanwenders" - der Kenntnisstand dieses "Durchschnittsanwenders" (und nicht der eines Experten) zur Grundlage zu machen ist.
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