Die deutschen Phonoverbände melden einen neuen Erfolg bei ihrem juristischen Vorgehen gegen Anbieter in Online-Tauschbörsen: Ein Lehrer aus dem Raum Stuttgart hat sich in einem Vergleich zur Zahlung von 10.000 Euro verpflichtet, die laut deutscher Sektion der IFPI Verfahrenskosten und Schadenersatz decken. Bekannt wurde das Verfahren gegen den 57-Jährigen parallel zu dem Urteil gegen einen Auszubildenden, den der Musikindustrieverband wegen des Anbietens von Songs in Tauschbörsen vor den Kadi gezerrt hatte.Meldung im heise-Newsticker
Nun teilte die IFPI bei der Bekanntgabe des Vergleichs mit, der Lehrer habe rund 2.000 urheberrechtlich geschützte Musiktitel in Tauschbörsen angeboten. Dies habe der Mann auch zugegeben. Im Mai habe eine Hausdurchsuchung stattgefunden, bei der zwei Computer des 57-Jährigen beschlagnahmt wurden. Mit dem Vergleich im Zivilverfahren ist das Strafverfahren für den Lehrer allerdings noch nicht beendet; es soll kurz vor dem Abschluss stehen.
Mittwoch, Juni 16, 2004
Lehrer zahlt Schadenersatz wegen Song-Angeboten in Tauschbörsen
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