"Bei Verwendung der Umgangs- oder Gemeinsprache teilt die Juristensprache deren Anfälligkeiten für Mehrdeutigkeit, Vagheit und Porosität. Postulate nach mehr Verständlichkeit übersehen, dass die spezifische Nomenklatur einer Fachsprache um der Genauigkeit willen beachtet werden muss. Sie verkennen außerdem den Unterschied zwischen Textverständnis und Normverständnis."(Dank an Mindermeinung.de)
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