60 - 20 - 20
Die Novelle gilt als Befreiungsschlag von der Hochschulbürokratie: An diesem Donnerstag wird der Bundestag eine Änderung des Hochschulrahmengesetzes (HRG) passieren lassen; auch die Zustimmung des Bundesrates noch vor der Sommerpause scheint sicher zu sein. Damit werden vom Wintersemester 2005/06 an Universitäten 60 Prozent der Studienbewerber in zulassungsbeschränkten (Numerus-Clausus-, NC-) Fächern selbst aussuchen dürfen.
Die
Süddeutsche berichtet und weist darauf hin:
Ob damit die ZVS überflüssig wird, ist fraglich. Denn solange die Zahl der Studienplätze in manchen Fächern beschränkt ist, das Grundgesetz jedoch die freie Wahl von Studienfach und -ort garantiert, wird man zumindest eine Art zentrale Clearing- und Servicestelle brauchen. Bei der ZVS erwartet man derzeit ¸¸eher mehr Arbeit", denn weiterhin werden alle Anträge in Dortmund einlaufen und von dort aus auf die Universitäten verteilt.
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