Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts,
Hans-Jürgen Papier, warnte davor, aus diesem Anlass auf Bundesebene Volksentscheidungen einzuführen. Dem Reutlinger General-Anzeiger sagte er:
"Für eine Volksabstimmung müsste in Deutschland das Grundgesetz geändert werden. Ich halte nichts davon, dies nur für einen Einzelfall zu tun."
Recht hat er.
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