Die Abschlüsse Bachelor und Master gewinnen in der heutigen internationalen Gesellschaft immer mehr an Bedeutung. Wer rund um den Globus Arbeit finden will, sollte auch einen international anerkannten Studienabschluss in der Tasche haben.Julia Scho im Karriereführer
Aber macht das auch für Juristen Sinn?
Die bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk meint: Nein! Merk erteilte dem Vorhaben, die Erste Juristische Staatsprüfung durch einen Bachelor- und Masterabschluss zu ersetzen, eine Absage.
Ein derartiges Einheitsmodell für den Studiengang Rechtswissenschaften passe nicht, so die Justizministerin. Dennoch: „Natürlich wollen wir in einem zusammenwachsenden Europa mobile und flexible Studenten. Aber der gegenseitigen Anerkennung juristischer Studienabschlüsse sind wegen der Unterschiede der nationalen Rechtsordnung enge Grenzen gesetzt. Im Gegensatz zu anderen akademischen Bereichen ist der Gegenstand der Rechtswissenschaft nun einmal national gebunden“, so Merk. Darüber hinaus reiche ein Bachelor kaum aus, um auf dem Arbeitsmarkt zu bestehen; er sei lediglich ein Etikettenschwindel, denn statt angestrebter kurzer Studienzeiten würde sich das Studium nur verlängern.
Mittwoch, Juli 14, 2004
Bayerische Justizministerin Merk zeigt Bachelor und Master die Rote Karte
Passend zur Diskussion um die FH-"Juristen":
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