Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Hans-Jürgen
Papier, hat angeordnet, dass das Dienstgebäude des
Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe ab 19. Juli 2004 täglich beflaggt
wird. Mit dieser Regelung schließt sich das Bundesverfassungsgericht der
Beflaggungspraxis der anderen Verfassungsorgane des Bundes an.
Die tägliche Beflaggung des Dienstgebäudes des Bundesverfassungsgerichts
erfolgt durch Setzen der Bundesflagge und der Europaflagge. Geflaggt
wird an den Flaggenmasten, die vor dem Dienstgebäude des
Bundesverfassungsgerichts parallel zur verlängerten Waldstraße
aufgestellt sind. Die Beflaggung beginnt regelmäßig bei Tagesanbruch,
jedoch nicht vor 7.00 Uhr, und endet bei Sonnenuntergang.
Sonntag, Juli 18, 2004
Beflaggungsanordnung
Lange habe ich sehr schwer mit mir gerungen, ob ich diese Pressemitteilung des BVerfG hier wiedergeben sollte. Dann siegte schließlich meine Chronisteneitelkeit:
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