Der Bundestag hat am 01.07.2004 das erste Gesetz zur Modernisierung der Justiz beschlossen. Es sieht Neuregelungen im Strafverfahren und zusätzliche Aufgaben für Rechtspfleger vor. Das Justizmodernisierungsgesetz entferne viele kleine Sandkörner aus dem Getriebe der Justiz und mache die Strafverfahrensnormen überschaubarer, lesbarer und die Abläufe einfacher und effizienter, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) gegenüber der Presse.
Einzelheiten, etwa zu den neuee Aufgaben für Rechtspfleger, bei Beck Aktuell
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