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Sonntag, Juli 11, 2004
Gesetz zur nachträglichen Sicherungsverwahrung tritt rechtzeitig in Kraft
Das Gesetz zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung, das auf dem Entwurf des Bundesjustizministeriums beruht, hat bekanntlich am Freitag auch den Bundesrat passiert.
"Damit haben wir bewiesen, dass auch wichtige und komplexe Gesetzesvorhaben zügig umgesetzt werden können, wenn alle Beteiligten sich darum bemühen."
So eine euphorische Bundesjustizministerin Brigitte Zypries
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