Sonntag, Juli 25, 2004

Google verliert Namensstreit mit Froogles

Ein Schiedsgericht der Internet- und DNS-Verwaltung ICANN hat am Freitag die Klage des Suchmaschinenbetreibers abgewiesen, die Domain Froogles.com würde das Warenzeichen Google verletzen. Demzufolge unterscheide sich der Name eindeutig von dem der Suchmaschine. Unter dieser Internet-Adresse ist seit März 2001 das Shopping-Portal Froogles des Geschäftsmanns Richard Wolfe zu erreichen. Schon vor der Registrierung der Domain-Adresse ließ er prüfen, ob der Name irgendwelche Rechte verletze. Dem jetzigen Urteil zufolge darf er seine Website weiter betreiben.
Näheres - wie so oft - bei heise, zu den Dispute Resolution Policies der ICANN siehe diese Seite (mit einem Entscheidungsarchiv aller bisherigen Verfahren!)

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